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Willkommen bei den
Erfindern des medizinischen
Speicherdienstes.
e-pacs news Q4 / 2003
Die Novellierung der Röntgenverordnung und das Inkrafttreten ihrer Umsetzungsrichtlinien zum 1. November 2003 stellen an die Nutzer unserer Kommunikationsdienste zur Überweiser- anbindung, Teleradiologie und CT-Notdienste neue und weitreichende Anforderungen.
Diese reichen von der neuen Genehmigungspflicht, über Qualitäts- sicherung von Übertragungsweg und Zielsystem bis hin zu Abnahmeverfahren und Konstanzprüfung der Monitorsysteme.
Ich freue mich, dass wir Herrn Rainer Kasan von unserem Kooperationspartner Digithurst, mit dem wir im Bereich Software- entwicklung und Telemedizin intensiv zusammenarbeiten, für einen Gastbeitrag zu den, sich aus der neuen Röntgenverordnung ergebenen Anforderungen im Bereich der Teleradiologie, gewinnen konnten.
Viel Spaß beim Lesen, Ihr Andreas Dobler
Die Neufassung der Röntgenverordnung vom April diesen Jahres erlaubt ausdrücklich den Betrieb von Röntgeneinrichtungen mit teleradio- logischen Mitteln. Es sind jedoch eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Personelle Voraussetzungen auf Seiten der technischen Durchführung der Röntgenleistung, das ist in der Regel im Krankenhaus, sind:
Die technisch-organisatorischen Voraussetzungen bestehen darin, dass der Facharzt, der sich nicht vor Ort befindet:
Die Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie ist dabei zunächst auf den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst beschränkt. Sie kann über den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst hinaus erteilt werden, wenn ein besonderes Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung besteht. Sie ist auf längstens drei Jahre befristet und muss dann ggf. wiederholt werden.
Die Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie wird vom Gewerbeaufsichtsamt erteilt. Teleradiologische Besonderheiten sind dabei die Prüfung der Übertragungskonstanz der Bilder, d.h. es muss sichergestellt sein, dass die Übertragungsstrecke (ISDN, Analog, TDSL, etc.) zu jeder Zeit mit ausreichender Geschwindigkeit zur Verfügung steht (monatliche Prüfung), die Konstanz der Bildqualität beim externen Arzt (monatliche Prüfung) sowie der Abgleich der Bildqualität zwischen den Bildwiedergabegeräten vor Ort und beim teleradiologisch tätigen Arzt (jährliche Prüfung).
Anforderungen an Qualität und Güte der zur Befundung verwendeten Monitore werden allgemein in der DIN 6868-57 geregelt und durch die Konsensuskonferenz für radiologische Zwecke operationalisiert. Dabei werden die Monitorsysteme in 2 Klassen eingeteilt - Klasse A (für die Primärbefundung) und Klasse B (Viewing, Review). Je nach untersuchter Körperregion / Organ werden verschiedene Auflösungen (2000x2000, 1000x1000 Bildpunkte), verschiedene Kontrastverhältnisse (1:40, 1:100) und verschiedene Bildschirmdiagonalen (17, 19 Zoll) gefordert. Dabei erfordert die Befundung von Schnittbildern auf Grund der niedrigeren Auflösung in der Regel eine geringere Qualität der Monitore, als bei der Diagnostik von Digitalen Röntgenbildern.
Weiterhin ist selbstverständlich darauf zu achten, dass es sich bei der Übertragung des Bildmaterials um personenbezogene Daten handelt, welche der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.
Testbilder zur Messung der Übertragungskonstanz bzw. der Monitor- qualität sowie ein an DIN 6868-57 angelehntes Konstanzprüfungs- formular für die verwendeten Monitorsysteme werden auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt. Elektronisch Anforderungsmöglichkeit unter marketing@telepaxx.de.
Ein Gastbeitrag von Hr. Rainer Kasan,
Geschäftsführer der Fa. Digithurst
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bildempfänger innerhalb der gleichen Einrichtung, z.B. im gleichen Krankenhaus erreichbar sind, oder ob sie über Öffentliche Netze zugreifen. Selbstverständlich sind bei Internetzugriff die erweiterten Schutzmechanismen in den Bereichen Benutzeridentifikation und Übertragungssicherung durch Tunnelung effektiv umgesetzt.
Im Prinzip funktioniert Webportal ähnlich, wie ein E-Mailsystem. Der Bilderzeuger stellt die DICOM-Bilddaten auf einem Server in einem dedizierten „Postfach“ je Empfänger bereit. Der Empfänger holt sich die Bilder ab und kann sie anschließend lokal betrachten und bearbei-ten. Hierbei hat der Überweiser die Wahl zwischen einem schlanken Windows-Viewer und einem Javaprogramm zur Bildbetrachtung. Beide Viewer sind sehr einfach zu bedienen.
Der große Vorteil dieser Art der Bildkommunikation ist die Asynchronität, d.h. dass die Datenabgabe unabhängig davon ist, ob der Empfänger momentan erreichbar ist, oder nicht.
Medizinische Dienstleister, wie z.B. Radiologen sind zunehmend gefordert, Ihre Arbeitsergebnisse schnell und sicher auch elektronisch zu übermitteln. Webportal bietet hier einen eleganten und kostengünstigen Lösungsansatz, weil nur diejenigen Bilder nach extern übertragen werden, die der Überweiser auch sehen will.
Im Sinne einer einheitlichen Außenwirkung ist sehr positiv zu bewerten, dass der Viewer auf den Überweiser-CD‘s der gleiche ist, wie im Webportal. Somit erhält Ihr Überweiser seine Bilder unabhängig vom Übertragungsweg immer mit der gleichen Bedienoberfläche.
Ganz im Sinne der professionellen Präsentation kann der Anmeldebildschirm kundenspezifisch mit Praxislogo etc. ausgestaltet werden. Probieren Sie es doch einfach mal unverbindlich aus. Zugangsdaten zur Demo im Internet erhalten Sie unter marketing@telepaxx.de
Dr. Bäumler, der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein und Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel überreichte die Urkunde zur Erteilung des Datenschutz-gütesiegels für den e-pacs Speicherdienst an Andreas Dobler, den Geschäftsführer von Telepaxx.
Mehrere hundert Datenschutzspezialisten aus dem In- und Ausland hatten in der Folge die Möglichkeit sich in persönlichen Gesprächen und am Telepaxx Messestand detailliert zu informieren.
Besonders intensiv diskutiert wurden die Übertragbarkeit in andere Länder, sowie die angekündigte Regelung auf Bundesebene, die nun wohl doch länger, als angekündigt dauern wird.
Die Mehrzahl der Datenschützer zeigten sich beeindruckt vom e-pacs Datenschutzkonzept. Es ergaben sich einige konkrete Projektansätze.
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