- Von Doreen Witt
GeDIG im Überblick: Warum modernes Bildmanagement der Schlüssel zum Datenaustausch ist
Voraufnahmen auf CD, ein Import, der am Format scheitert, eine Untersuchung, die deshalb wiederholt wird: In Krankenhäusern und Radiologien ist das nach wie vor Alltag. Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) werden die Anforderungen an den Datenaustausch jedoch deutlich steigen. Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft noch. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass Kliniken und Radiologien handeln müssen, um auf die Anforderungen vorbereitet zu sein.
Was ist das GeDIG – und was hat es mit Bilddaten zu tun?
Das GeDIG ist ein Digitalisierungspaket mit breitem Zuschnitt: Es führt die elektronische Überweisung ein, schafft einen bundesweiten digitalen Versorgungseinstieg, gibt der gematik mehr Verantwortung für die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur und erweitert die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung.
Für die Bildgebung sind vor allem drei Bereiche relevant:
- die Interoperabilitätspflicht,
- die Weiterentwicklung der ePA und
- die Durchführung der EHDS-Verordnung.
Ob eine Einrichtung die Vorgaben erfüllen kann, wird sich unter anderem beim Bilddatenmanagement entscheiden, wo große Datenmengen auf lange Aufbewahrungsfristen treffen.
Interoperabilität wird zur Pflicht
Der GeDIG-Entwurf verpflichtet Leistungserbringer, die gesundheitsbezogenen Daten ihrer Patientinnen und Patienten künftig in einem interoperablen Format vorzuhalten. Spiegelbildlich müssen Hersteller informationstechnischer Systeme diese interoperable Datenhaltung ermöglichen.
Das Bundesministerium hat in seinen FAQ zum GeDIG-Gesetzesentwurf konkretisiert, was das für Hersteller heißt:
- Gesundheitsdaten müssen auf Anfrage schnell, kostenlos und in einem standardisierten Format bereitgestellt werden. Hintergrund sind die Regelungen des Europäischen Gesundheitsdatenraums EHDS – das GeDIG setzt den EU-weiten Rechtsanspruch darauf um.
- Der Zugriff darf nicht durch technische, vertragliche oder organisatorische Maßnahmen eingeschränkt werden.
- Ausdrückliches Ziel ist es, auch den Wechsel von Systemen zu erleichtern.
Für die GeDIG-Umsetzung in der Klinik heißt das, dass Entscheider die Wahl des Bildarchivs künftig auch unter Compliance- und Interoperabilitäts-Gesichtspunkten bewerten müssen. Ein Archiv, das den reibungslosen Datenaustausch durch proprietäre Schnittstellen oder eine starre Bindung an ein spezifisches Primärsystem erschwert, dürfte mit dem GeDIG-Leitbild zur interoperablen Datenhaltung schwer vereinbar sein. Ein herstellerneutrales Langzeitarchiv (VNA), das konsequent auf offene Standards setzt, schafft hingegen die nötige Flexibilität. Telepaxx bildet das mit der TMD Cloud ab: Die Bilddaten lassen sich per DICOM-Schnittstelle von allen gängigen PACS in das Archiv speichern und über einen DICOM-Bildabfragedienst (DICOM Query/Retrieve) von jedem gängigen PACS, RIS oder KIS anfordern und betrachten.
Die Anforderungen des GeDIG gelten für alle Bilddaten eines Hauses – nicht nur radiologische Bilder. Aufnahmen und Videos von Modalitäten der Kardiologie, Endoskopie oder Pathologie fallen ebenso darunter wie das radiologische PACS – auch dann, wenn sie heute in abteilungseigenen Insellösungen und teils außerhalb des DICOM-Standards liegen.
Die ePA transportiert den Bildbefund – das Archiv liefert das Bild
Das GeDIG baut auch die ePA weiter aus – mit neuen Anwendungen und verbindlichen Fristen für deren Umsetzung. In der ePA ist aktuell zwar der Befundbericht gespeichert, nicht jedoch die dazugehörigen Bilddaten. Diese werden nur angehängt oder verlinkt.
Für Krankenhäuser und Radiologien heißt das schon jetzt: Der Befund in der Akte ist nur so viel wert wie die Erreichbarkeit der Bilder, auf die er verweist. Diese müssen daher dauerhaft abrufbar sein, auch von außerhalb des Hauses und unabhängig vom System, das sie erzeugt hat.
Mit dem EHDS gehören medizinische Bilder ab März 2031 zum europäischen Austausch
Die EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum, die das GeDIG national umsetzt, macht den grenzüberschreitenden Datenaustausch verbindlich – gestaffelt nach Datenart. Folgende Stichdaten sind bereits gesetzt:
- 26. März 2029: Patientenkurzakten und E-Rezepte
- 26. März 2031: medizinische Bilder, Laborergebnisse und Entlassberichte
Bis dahin müssen die Bilddaten so vorliegen, dass ein standardisierter Austausch technisch möglich ist – nicht nur für neue Aufnahmen, sondern auch für das vorhandene Archiv.
Die Lösung für die GeDIG-Anforderungen: Bildmanagement als Infrastruktur
Das GeDIG fordert einen nahtlosen, digitalen Datenaustausch über Einrichtungsgrenzen hinweg. Genau hier stoßen Kliniken bei medizinischen Bilddaten oft an technische Grenzen: Die riesigen Datenmengen stecken häufig in proprietären PACS-Silos fest. Um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, muss die Bilddatenhaltung daher als eigenständige, interoperable Infrastruktur begriffen werden. Im Zentrum stehen dabei drei Aspekte, die Kliniken und Praxen bei Auswahl von Systemen berücksichtigen müssen: Interoperable Datenformate, unmittelbare digitale Abrufbarkeit und nachweisbare Sicherheit.
Umsetzen können Krankenhäuser, MVZs oder Arztpraxen das beispielsweise mit der TMD Cloud von Telepaxx, die auf einen sicheren, herstellerneutralen und interoperablen Datenaustausch ausgelegt ist.
Aspekt 1: Bilddaten aus proprietären Silos befreien für echte Interoperabilität
Um GeDIG-konform interoperabel zu werden, sollten Kliniken und Radiologien ihre Bilddaten vom befundenden System entkoppeln, um zu gewährleisten, dass diese unabhängig und nach Standards archiviert werden, die von anderen Systemen lesbar sind. Nur so wird eine standardbasierte, reibungslose Kommunikation von Bilddaten ermöglicht. In der Praxis leistet das ein herstellerneutrales Langzeitarchiv (VNA). Damit funktioniert der Abruf der Bilder über jedes gängige PACS, PVS, RIS oder KIS – ganz ohne Systemgrenzen.
Wie eine sektorübergreifende Zusammenarbeit auch bei wachsenden Datenmengen hervorragend funktioniert, zeigt das Beispiel der Radiologie am Questerhof: Um zeitintensive Abläufe und Systemgrenzen beim Datenaustausch mit Zuweisern und Patienten zu überwinden, bündelte die Praxis bisher getrennte Bild-Workflows in der TMD Cloud.
Das Ergebnis ist eine zentrale, zukunftssichere Bildmanagement-Software, die einen schnellen, flexiblen Datenzugriff von unterschiedlichen Standorten ermöglicht – die ideale Ausgangslage für die wachsenden Interoperabilitäts-Anforderungen durch das GeDIG.
Aspekt 2: Medizinischer Bildaustausch ohne Datenträger für unmittelbaren Bildabruf
Der vom GeDIG anvisierte digitale Datenaustausch bedeutet das Ende physischer Datenträger wie der Patienten-CD. Ein modernes Patienten- oder Zuweiserportal stellt die teils enorm großen Bilddaten und Befunde stattdessen per QR-Code oder Weblink sofort und digital bereit. Eine zentrale Rolle spielt dabei der DIN-Standard DLX, den Telepaxx im DIN-Arbeitskreis mitentwickelt hat. Darüber wird der Bildaustausch vereinheitlicht und Patientenbilder können unabhängig von dem System gelesen werden, das den QR-Code erzeugt hat.
Aspekt 3: Nachweisbare Rechtssicherheit bei sensiblen Gesundheitsdaten
Medizinische Bilder gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Wer diese massiven Datenmengen – im Sinne des GeDIG – für den flexiblen Datenaustausch in die Cloud auslagert, muss gegenüber Aufsichtsbehörden und dem Datenschutz eine lückenlose IT-Sicherheit nachweisen können. Für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen verlangt § 393 Abs. 3 Nr. 2 SGB V dafür zwingend ein aktuelles C5-Testat des BSI (Kriterienkatalog C5).
Die TMD Cloud von Telepaxx verfügt über ein solches BSI C5-Testat und stellt damit sicher, dass das externe Bildmanagement nicht nur technisch, sondern auch juristisch auf einem revisionssicheren Fundament steht. Ergänzend ist Telepaxx nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert.
Fazit: GeDIG fordert ein Umdenken im Bildmanagement
Das GeDIG macht einen interoperablen Datenaustausch verbindlich. Bilddaten haben dabei eine Sonderrolle: Aufgrund der hohen Speichervolumen, benötigen medizinische Einrichtungen hierfür ein Bildarchiv, das langfristig verfügbar, standardkonform und von Außen erreichbar ist.
Die technische Aufstellung des Bildmanagements trägt somit entscheidend dazu bei, ob ein Krankenhaus oder eine Radiologie die Anforderungen aus ePA, Interoperabilitätspflicht und EHDS praktisch erfüllen kann. Das betrifft sowohl neue Aufnahmen als auch den vorhandenen Bestand.
Am Anfang gilt es deshalb, eine Bestandsaufnahme zu machen: Wo liegen Ihre Bilddaten heute, in welchem Format – und wie kommen Sie an sie heran, wenn das erzeugende System nicht mehr im Haus ist? Lassen Sie uns diese Bestandsaufnahme gemeinsam angehen. Die Expertinnen und Experten von Telepaxx unterstützen Sie dabei gerne. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir, welche Lücken sich mit Blick auf GeDIG, ePA und EHDS ergeben und wie eine herstellerneutrale, rechtssichere Lösung für Ihr Haus aussehen kann. Sprechen Sie uns an.