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Strahlenschutz in der Radiologie kurz zusammengefasst

Ob beim Röntgen oder einer Computertomographie: Der Strahlenschutz ist für medizinisches Personal und Patienten essentiell. Um diesen zu gewährleisten, gibt es das Strahlenschutzgesetz. Es regelt unter anderem, dass Strahlendosen digital dokumentiert werden müssen und welche Vorkommnisse meldepflichtig sind. Dieser Artikel fasst Wissenswertes für Radiologen und Radiologinnen kurz zusammen.

Strahlenschutz in der Radiologie

Strahlenschutz für Personal und Patienten: Das Strahlenschutzgesetz

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) regelt alle notwendigen Maßnahmen, um Personen, Sachgüter und die Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu schützen, beispielsweise das Personal und die Patienten bei Röntgenuntersuchungen. Ergänzt wird das Strahlenschutzgesetz durch die Strahlenschutzverordnung, welche die Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes weiter konkretisiert.

Die Strahlenschutzverordnung wurde zuletzt 2018 überarbeitet und sieht seither unter anderem vor, dass die verabreichten Strahlendosen zum Schutz von Personal und Patienten digital dokumentiert werden müssen. Die letzten Fristen für radiologische Bestandsgeräte sind zum Januar 2023 ausgelaufen.

Neuerungen im Strahlenschutz

Um die in der Strahlenschutzverordnung vorgeschriebenen Dokumentationspflichten erfüllen zu können, müssen Radiologen und Radiologinnen die verabreichten Dosen digital dokumentieren. Dadurch können Vorkommnisse – zum Schutz der Patienten – schneller gemeldet und einfacher nachvollzogen werden.

Für Geräte aus dem Bestand galten bisher noch Übergangsfristen. Seit Januar 2023 müssen nun alle Modalitäten die verabreichten Dosen digital dokumentieren.

Softwaregestützte Dokumentation im Strahlenschutz

Um Abweichungen von den Referenzwerten festzuhalten und zu bewerten, gibt es für Radiologen und Radiologinnen spezielle Software-Systeme, sogenannte Dosismanagementsysteme.

Sie bieten verschiedene Funktionen zur digitalen Dokumentation wie Benachrichtigungen bei Dosisüberschreitungen oder Auswertungen zu vergangenen Untersuchungen.

Die erforderlichen Informationen erhält das Dosismanagementsystem automatisch von den Modalitäten. Dadurch können Radiologen die digitale Dokumentation sowie Melde- und Informationspflichten einfacher erfüllen.

Dosismanagement-Software als Service

Damit Radiologen Strahlendosen einfach digital dokumentieren können, bietet Telepaxx Medical Data die Dosismanagement-Software Domako an. Diese empfängt automatisch die in den DICOM-Daten gespeicherten Dosiswerte, dokumentiert sie und wertet sie aus.

Das Besondere: Bei Telepaxx erhalten Sie Domako als Software-als-Service (SaaS). Sie funktioniert herstellerunabhängig mit jedem PACS und ohne aufwändige Installation.

Was ist ein bedeutsames Vorkommnis?

Für bedeutsame Vorkommnisse besteht eine Meldepflicht an die zuständige Behörde. Welche Kriterien hierfür anzulegen sind, regelt Anlage 14 der Strahlenschutzverordnung.

Diese definiert, dass es sich um ein bedeutsames Vorkommnis handelt, wenn der vorgegebene diagnostische Referenzwert bei einer Person um 200 Prozent überschritten wird und wenn der Mittelwert der letzten 20 aufeinanderfolgenden Untersuchungen den diagnostischen Referenzwert um mehr als 100 Prozent überschritten hat.

Generell sind Dosisüberschreitungen keine Ausnahme, sondern kommen in der radiologischen Praxis beispielsweise beim Röntgen quasi täglich vor. Die Hauptursache: Die Dosisvorgaben beziehen sich auf einen Referenzpatienten. Sind Patienten oder Patientinnen zum Beispiel schwerer als der definierte Referenzpatient, wird aus untersuchungstechnischen Gründen eine höhere Dosis appliziert.

Eine solche Dosisüberschreitung muss nach Strahlenschutzverordnung digital dokumentiert werden. Sie stellt jedoch nicht automatisch ein meldepflichtiges Vorkommnis dar.

Dorian von Karsa Telepaxx Medical Data
Dorian von Karsa

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Sprechen Sie mich gerne an, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie in Ihrer medizinischen Einrichtung ein digitales Dosismanagement mit Hilfe der Dosismanagement-Software Domako umsetzen können.

 

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