Thema Digitalisierung
Die elektronische Patientenakte (ePA): So viel Potential bietet sie Ärztinnen und Ärzten
Seit 1. Januar 2021 gibt es sie, die elektronische Patientenakte (ePA). Die Nutzung ist bisher noch freiwillig, ab 2024 soll sie jedoch verpflichtend sein. Wie Radiologien, Krankenhäuser und anderer Gesundheitsdienstleister von der ePA profitieren, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Problem: Gesundheitsdaten sind in den Praxen an verschiedenen Orten gespeichert
Sie kennen es vermutlich aus Ihrem eigenen Praxisalltag: Das Teilen von Diagnosen ist oft mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden – und jede Praxis bzw. jeder Standort haushaltet mit den jeweils eigenen Erkenntnissen. Aufschlussreiches Wissen über den Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin lässt sich so nicht interdisziplinär erschließen.
Die drei Vorteile der ePA im Überblick
Das ändert sich mit der elektronischen Patientenakte: Sie bringt für Arztpraxen und Krankenhäuser einiges an Potential mit. Die größten Vorteile liegen dabei auf der Hand:
1. Schneller und einfacher Zugang zu Patienteninformationen
Vorbei ist das lange Blättern in der Krankenakte oder das Anfordern von Befunden bei Kollegen: Die ePA gewährt umfassende Übersicht über den Gesundheitszustand eines Patienten, einschließlich früherer Diagnosen, Medikamente und Behandlungen.
Auch Sprachbarrieren oder Demenz von Patienten können Entscheidungen erschweren, weil Ihnen als Mediziner unter Umständen unvollständige Informationen vorliegen. Arbeiten Sie allerdings mit der elektronischen Patientenakte, haben Sie jederzeit Zugriff auf die freigegebenen Daten Ihrer Kollegen. Dadurch können Sie fundierte Entscheidungen treffen und beispielsweise Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln vorbeugen oder Ihre Behandlung entsprechend anpassen.
2. Reduzierter Arbeitsaufwand
Der große Vorteil der ePA: Sie speichert alle Informationen zentral ab und das umständliche Wechseln zwischen verschiedenen Systemen fällt weg. Das Ergebnis: Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche, nämlich die Patientenversorgung.
Damit sollten die Zeiten vorbei sein, in denen das Abspeichern oder Einlesen von Befunden die Abläufe in Praxen aufhielt, Patienten-IDs Rätsel aufgaben oder Rückfragen bei einer anderen Praxis unnötig Zeit in Anspruch nahmen.
Kurz: Mit der elektronischen Patientenakte sinkt der administrative Aufwand erheblich.
3. Vereinfachte Kommunikation
Die ePA bietet Ihnen nicht nur in Ihrem Praxisalltag Vorteile, sondern auch bei der Kommunikation mit anderen Gesundheitsdienstleistern. Denn die gespeicherten Informationen lassen sich schnell und einfach untereinander austauschen. So sind alle Beteiligten stets auf dem neuesten Stand, Entscheidungen lassen sich besser koordinieren.
Die Bilddaten-Thematik
Ein Problem aber bleibt vorerst: Bislang sieht der Gesetzgeber nicht vor, dass Ärzte wie Radiologen die Bilddaten in der elektronischen Patientenakte ihres Patienten speichern. Zwar soll das irgendwann möglich sein, allerdings sind die medizinischen Informationsobjekte (MIO) dafür noch nicht spezifiziert.
Doch Bilder sind essentiell für die Befundung, beispielsweise im Rahmen einer Verlaufskontrolle, insbesondere bei chronisch kranken Menschen.
Telepaxx ermöglicht schon jetzt Bilddaten-Austausch
Da auch wir bei Telepaxx um die Bedeutung der Bilddaten wissen, bieten wir schon jetzt eine pragmatische Lösung für Mediziner, um Bilddaten in der ePA zu speichern:
Eine in der elektronischen Patientenakte gespeicherte PDF-Datei mit QR-Link zu den Bilddaten. Diese Datei speichern Sie in unserem DSGVO-konformen, cloud-basierten Patientenportal.
Doch Bilder sind essentiell für die Befundung, beispielsweise im Rahmen einer Verlaufskontrolle, insbesondere bei chronisch kranken Menschen.
Fazit: Nutzen Sie die ePA schon jetzt zur Speicherung von Bilddaten
Aus unserer Sicht ist klar: Sie als Gesundheitsdienstleister können sich jetzt schon gut aufstellen, um die ePA mehrwertstiftend zu nutzen. Gerade für Radiologen sehen wir großes Potential, wenn Sie die Akte bereits jetzt in Kombination mit unserer Cloud-Lösung für Bilddaten nutzen.
Schließlich spricht sich unter Kollegen und Patienten herum, wenn Ihr Service und damit die Zusammenarbeit mit Ihnen so unkompliziert ist.
FAQs zur ePA
Das Thema Datenschutz liegt bei der ePA natürlich besonders im Fokus. Nur autorisierte Personen haben Zugriff auf die ePA. Dazu gehören in erster Linie Ärzte, aber auch andere Gesundheitsdienstleister wie Pflegekräfte oder Apotheker können unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf die ePA haben. Der Zugriff erfolgt über ein spezielles System, das eine sichere Authentifizierung und eine verschlüsselte Übertragung der Daten gewährleistet.
Die Daten in der ePA werden von verschiedenen Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken gesammelt und in der ePA gespeichert. Die Daten werden in einem standardisierten Format erfasst, um eine einheitliche Erfassung und Übertragung zu gewährleisten.
Die ePA kann von jedem autorisierten Arzt eingesehen werden, unabhängig davon, ob der Patient den Arzt wechselt oder nicht. Dadurch kann der neue Arzt schnell und einfach auf alle relevanten Gesundheitsinformationen zugreifen und die Behandlung entsprechend anpassen.
Die Datensicherheit ist ein wichtiger Aspekt bei der ePA. Die ePA basiert auf einer sicheren Infrastruktur, die eine verschlüsselte Übertragung der Daten und eine sichere Authentifizierung der Benutzer gewährleistet. Die Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet.