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Krankenhauszukunftsgesetz: Fördermaßnahmen einfach und kurzfristig umsetzen

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) unterstützt deutsche Krankenhäuser bei der Digitalisierung. Im Fokus der Initiative stehen die generelle Digitalisierung, die IT-Sicherheit sowie die Schaffung moderner Notfallkapazitäten. Doch die IT-Abteilungen der Krankenhäuser sind überlastet – die Einhaltung der Umsetzungsfrist bis Ende 2024 ist für Viele unmöglich. Daher wurden die Fristen nun verlängert. Wie Sie unabhängig von den nun geltenden Fristen KHZG-Fördermaßnahmen ohne langfristiges IT-Projekt umsetzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Krankenhauszukunftsgesetz in Kürze: Elf Fördertatbestände für mehr Digitalisierung

Bund und Länder stellen über das Krankenhauszukunftsgesetz mehr als vier Milliarden Euro Fördergelder bereit. Diese werden für elf Fördertatbestände vergeben. Zu diesen zählen unter beispielsweise:

  • Digitale Patientenportale (Fördertatbestand 2)
  • Teil-/vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützung (Fördertatbestand 4)
  • Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme (Fördertatbestand 7)
  • Telemedizin (Fördertatbestand 9)
  • IT-Sicherheit (Fördertatbestand 10)

Ursprünglich drohten den Krankenhäusern bei einer Nichtumsetzung der Fördertatbestände 2 bis 6 bis Ende Dezember 2024 Strafzahlungen. Diese sind nun erst einmal vom Tisch: So haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband vereinbart, dass Kliniken ihre KHZG-Projekte auch nach 2024 abschließen können, sofern diese bis Ende 2024 beauftragt wurden.

Ein verpflichtender Nachweis zur Nutzung der definierten Muss-Anwendungen ist bis Ende 2026 ausgesetzt. Ob und wie die Pflichtprojekte in den jeweiligen Häusern eingesetzt werden, müssen die Krankenhäuser erstmals im Dezember 2027 angeben.

Das KHZG: Nicht frei von Kritik

Das Krankenhauszukunftsgesetz schiebt die Digitalisierung an, erfährt aber auch Kritik unter anderem durch einen der größten Klinikbetreiber Asklepios: aufgrund des hohen Aufwands bei der Antragsstellung und den teilweise langen Bewilligungsprozessen.

Auch die Umsetzung stellt Krankenhäuser vor Herausforderungen. Denn technische Dienstleister, Software-Anbieter und vor allem die hauseigenen IT-Abteilungen sind ausgelastet bzw. überlastet. Daher war eine fristgerechte Umsetzung zum Jahresende 2024 für viele Krankenhäuser nicht leistbar.

Aus unserer Sicht greifen Programme, die rein auf investive Maßnahmen ausgelegt sind, vor dem Hintergrund der massiv überlasteten Klinik-IT und des fehlenden Fachpersonals zu kurz. Moderne, skalierbare IT-Infrastrukturen basieren auf Cloud-Technologien und Software-as-a-Service. Das bedeutet für die Kliniken weniger initialer Invest, aber dafür wiederkehrende Kosten. Gleichzeitig entlasten Cloud- und SaaS-Lösungen die IT langfristig durch die Auslagerung von Wartung und Betrieb der Infrastruktur. Die Verschiebung der Frist bringt daher kurzfristig ein Durchatmen – ohne ein grundsätzliches Umdenken bei den IT-Investitionen und deren Förderung wird sich an der chronischen Überlastung der Klinik-IT jedoch nichts ändern”, kommentiert Tobias Anger, CTO bei Telepaxx Medical Data die Fristverlängerung.

KHZG-Projekte ohne großen IT-Aufwand

KHZG-gefördertes Patientenportal in wenigen Wochen umsetzen

Telepaxx Medical Data bietet ein im Markt etabliertes digitales Patientenportal, das von Krankenhäusern einfach integriert werden kann.

Die cloud-basierte Lösung ist im Rahmen des Fördertatbestands 2 förderfähig und kann in wenigen Wochen umgesetzt werden.

 

Förderung von Cloud-Infrastrukturen

Generell eröffnen Cloud-Lösungen für Krankenhäuser neue technologische Möglichkeiten. Diese werden durch das KHZG im Fördertatbestand 7 gezielt gefördert.

Durch Cloud-Infrastrukturen kann auch die IT-Sicherheit gesteigert werden. Denn durch verteilte Rechenzentren und höhere Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen bieten spezialisierte Cloud-Anbieter generell ein höheres Schutzlevel z.B. für gespeicherte Patientendaten.

Als Betreiber der führenden Health Cloud in Deutschland bietet Telepaxx datenschutzkonforme Cloud-Lösungen an, die speziell für Krankenhäuser entwickelt wurden.

So können Sie basierend auf der Telepaxx Medical Data Cloud – kurz TMD Cloud – unter anderem folgende Anwendungen unkompliziert realisieren:

  1. Digitales Patientenportal (Fördertatbestand 2)
  2. Teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (Fördertatbestand 4)
  3. Cloud-basierter PACS inklusive Langzeitarchiv (Fördertatbestand 7)

 

Herstellerneutralität und Cloud für mehr Tempo

Generell helfen Krankenhäusern zwei Aspekte dabei, Ihre Förderprojekte schneller umzusetzen:

  1. Herstellerneutralität bzw. Interoperabilität mit bestehenden Systemen
  2. Gemanagte Services in Form einer Cloud-Infrastruktur sowie der Einsatz von Software-as-a-Service zur Entlastung der internen IT-Abteilung.

Beides bietet zum Beispiel Telepaxx Medical Data mit der TMD Cloud. Dadurch können neue Lösungen einfach in die bestehende Systemlandschaft integriert werden ohne eigene, wartungsintensive Hardware anzuschaffen.

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