- Von Miriam Friedmann
Moderne Teleradiologie: Effizienter Bildaustausch in der Cloud
Flexibel, sicher und jederzeit verfügbar: Cloud-Technologien revolutionieren die Teleradiologie und damit auch den Alltag vieler Radiologen und Radiologinnen. Die digitale Technik ermöglicht den quasi grenzenlosen Austausch radiologischer Bilder innerhalb eines vernetzten Systems. Wir zeigen, wie die Teleradiologie den medizinischen Alltag in Kliniken erheblich erleichtern kann.
Teleradiologie: Ein Begriff, zwei Interpretationen
1. Teleradiologie nach Strahlenschutzgesetz
Lassen Sie uns zunächst den doppelt besetzten Begriff der Teleradiologie klären: Da ist zum einen die Teleradiologie nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) mit all ihren Verordnungen.
Sie beschreibt die Möglichkeit zur Erstellung von radiologischen Bildern ohne die Anwesenheit eines Radiologen. Dieser ist mit dem Klinikpersonal während der Untersuchung der Patienten zwar telekommunikativ verbunden, er überwacht und verantwortet die Untersuchung aber von einem anderen Ort aus.
Besonders relevant ist das beispielsweise für kleinere Kliniken in ländlichen Gegenden, die es sich schlicht nicht leisten können, rund um die Uhr einen Radiologen zu beschäftigen.
2. Teleradiologie zu Konsiliarzwecken
Zum anderen meint der Begriff Teleradiologie den Austausch radiologischer Bilder innerhalb eines Netzwerkes wie eines Klinik- oder Praxisverbunds.
Der Fokus liegt auf der Interpretation der radiologischen Bilder oder dem Einholen von kollegialen Zweitmeinungen zu Konsiliarzwecken – nicht aber dem Erstellungsprozess selbst wie bei der Teleradiologie nach Strahlenschutzgesetz.
Effiziente radiologische Befundung dank cloud-gespeister Teleradiologie
Die Cloud-Technologie gewinnt insbesondere für die Teleradiologie als Konsiliarvariante oder zum Einholen von Zweitmeinungen immer mehr an Bedeutung. Radiologische Bilder und Befunde sind schließlich eine wesentliche Grundlage sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Diagnostik und die Behandlung. Diese Informationen jederzeit und von jedem Ort aus aufzurufen, ansehen und beurteilen zu können, ist für den modernen radiologischen Alltag essentiell.
Vorteile der Cloud-Teleradiologie im medizinischen Alltag
Vorteil 1: Orts- und zeitunabhängiger Zugriff
Vorbei sind die Zeiten, in denen Bilder lokal auf einem Klinikserver gespeichert wurden und der Zugriff darauf entweder eine spezielle, zuvor installierte Software an einem definierten Arbeitsplatz erforderte oder es einen erheblichen Aufwand darstellte, um die Bilder datenschutzkonform an den Radiologen oder die Radiologin zu versenden. Durch die Cloud und den damit möglichen sicheren Online-Zugriff ist die Teleradiologie zeit- und ortsunabhängig geworden.
Vorteil 2: Schnellerer Behandlungsstart von Patienten
Auch bei der Patientenverlegung in ein anderes Krankenhaus, zum Beispiel in eines mit einer Neurochirurgie bei einem Notfallpatienten mit einem Hirnaneurysma, spielt diese Art der Teleradiologie eine wichtige Rolle. Im Idealfall sind die Bilder schon vor den Erkrankten beim weiterbehandelnden Arzt. Die Behandlung kann damit unmittelbar nach der Ankunft des Patienten starten.
Vorteil 3: Technische Sicherheit
Cloud-Lösungen bieten eine sicherere, technologische Möglichkeit für den Bilddatenaustausch im Vergleich mit gängigen Messenger-Diensten oder einer E-Mail. Aus der Cloud teilt der Arzt oder die Ärztin die radiologischen Bilder ohne Umwege mit den Kollegen und Kolleginnen zur Befundung.
Wie die Cloud-Lösung aktuelle Herausforderungen im Klinik-Alltag löst
Im akuten Spannungsfeld der Digitalisierung und Modernisierung des gesamten deutschen Gesundheitssektors, steigender finanzieller Belastungen und fehlender Fachkräfte kann die Cloud-Teleradiologie einen erheblichen Beitrag zur Entlastung von Kliniken und Radiologien leisten.
Kurzfristige Personalengpässe auffangen
Dank einer Fernbefundung durch anderen Klinikstandorte oder durch Ärzte aus kooperierenden Radiologie-Praxen lassen sich kurzfristige Personalengpässe beispielsweise bei Krankheitsausfällen von anderen Standorten auffangen. So können Patienten auch generell einrichtungsübergreifend behandelt werden.
Personalressourcen optimieren
Mit der Cloud-Lösung überbrücken medizinische Einrichtungen auch geplante Zeiten mit dünner Personaldecke aufgrund von Urlaub oder Nachtdiensten. Bei der Telepaxx Medical Data Cloud (TMD Cloud) lassen sich z.B. für die Befundung an verschiedenen Standorten wiederkehrende Zugriffsrechte definieren.
Ein Beispiel: Alle Bilder, die zwischen 22 Uhr nachts und 6 Uhr morgens in der Notaufnahme eines Krankenhauses erzeugt werden, sollen immer von einem Radiologen an einem anderen Klinik-Standort befundet und automatisch dorthin übermittelt werden
Flexiblere Arbeitszeitmodelle ermöglichen
Durch eine cloud-basierte Fernbefundung lassen sich auch flexiblere Arbeitszeitmodelle leichter umsetzen: Radiologen oder Radiologinnen können dadurch aus dem Homeoffice Bilder sicher betrachten und befunden. Das hilft Familie und Beruf besser vereinen und hilft die Arbeitgeberattraktivität zu steigern.
Abgrenzung cloud-basierter Teleradiologie zur Teleradiologie nach Strahlenschutzgesetz
Wie eingangs erwähnt gibt es unterschiedliche Interpretationen des Begriffs Teleradiologie. Die Definition nach Strahlenschutzgesetz wurde im Dezember 2018 zuletzt geändert. Denn am 31. Dezember 2018 löste das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) die Röntgenverordnung (RöV) ab. Auch wenn das Gesetz ein paar Neuerungen beispielsweise hinsichtlich der benötigten Fachkunde des Teleradiologen ergab, blieb eine Voraussetzung unverändert: Die zwingende Genehmigung der zuständigen Strahlenschutzbehörde.
Maßgeblich sind zudem die Bestimmungen des § 14 Abs. 2 StrlSchG in Verbindung mit § 123 StrlSchV. Darüber hinaus definiert der Gesetzgeber die folgenden Rahmenbedingungen.
Teleradiologie: Rahmenbedingungen nach StrlSchG
Die teleradiologische Diagnostik soll der Ausnahmefall bleiben. Die von einem Radiologen oder einem anderen Arzt mit der Fachkunde im Strahlenschutz zu stellende rechtfertigende Indikation muss nämlich grundsätzlich auf einer persönlichen Untersuchung des Patienten vor Ort beruhen (§ 83 Abs. 3 S. 4 StrlSchG). Daher ist der regelmäßige Betrieb von Röntgengeräten und Computertomographen zur Teleradiologie nur nachts, an Wochenenden sowie an Feiertagen genehmigungsfähig.
Ausnahmen für die Genehmigung auch unter der Woche im Tagdienst stellen beispielsweise kleinere Fach- oder Belegkrankenhäusern dar. Diese haben oftmals so wenige radiologische Untersuchungen am Tag, dass sich die Anstellung eines Radiologen vor Ort wirtschaftlich nicht darstellen lässt.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Radiologe über Telekommunikationsmittel und den vor Ort anwesenden Arzt und MTR Einfluss auf die Untersuchung nimmt.
Nach §§ 123 Abs. 3, 145 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) besitzen Medizinische Technologen und Technologinnen für Radiologie (MTR) die nötige Fachkunde im Strahlenschutz und sind daher zur technischen Untersuchungsdurchführung berechtigt.
Nach der RöV musste der Teleradiologe ein Arzt sein, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das Gesamtgebiet der Röntgenuntersuchung besitzt. Da solche Ärzte sehr knapp sind, können nun nach § 5 Abs. 38 StrlSchG auch Ärzte, die die Fachkunde lediglich für ein einzelnes Anwendungsgebiet besitzen (zum Beispiel CT), in diesem Gebiet als Teleradiologen eingesetzt werden.
Die notwendigen Voraussetzungen für den Arzt am Untersuchungsort ergeben sich aus Punkt 6.2.2 der Fachkunderichtlinie Medizin.
Fazit: Integration neuer technologischer Lösungen birgt erhebliches Potenzial für Befundungen
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Teleradiologie durch klare Regelungen und Richtlinien gemäß der Strahlenschutzverordnung einen rechtlichen Rahmen hat.
Ergänzend dazu eröffnet die Integration von Cloud-Lösungen erhebliche Möglichkeiten, Befundungen standortunabhängig durchzuführen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Die Entlastung einzelner Ärzte und Standorte auf der einen Seite und die Rückkehr von Fachkräften, die aufgrund von Präsenzpflichten bisher nicht mehr im Beruf tätig waren, auf der anderen.
Unverbindliche Beratung
Sie haben Fragen?
Sprechen Sie mich gerne an, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie in Ihrer medizinischen Einrichtung medizinische Bilder cloud-basiert über Standorte hinweg teilen und befunden können.
Weitere Beiträge, die sie interessieren könnten.
DigitalRadar: Wie digital sind deutsche Krankenhäuser?
Der erste Zwischenbericht des DigitalRadar zeichnet ein ernüchterndes Bild der Digitalisierung deutscher Krankenhäuser. Das soll sich durch die KHZG-geförderte Projekte ändern. Mehr erfahren Sie hier.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz im Check
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz – kurz GDNG – soll die Gesundheitsforschung in Deutschland revolutionieren. In unserem Blog-Beitrag fassen wir die wichtigsten Ziele, Fragen und Antworten zusammen.
Bayerisches Krankenhausgesetz: Patientendaten in der Cloud erlaubt
Bayerische Krankenhäuser dürfen seit Juni 2022 Patientendaten in der Cloud verarbeiten lassen. Welche Vorteile das bringt und worauf zu achten ist, lesen Sie hier.